Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 12.11.2015

Rechtsprechung
   LSG Bayern, 05.10.2015 - L 12 KA 83/15 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,27063
LSG Bayern, 05.10.2015 - L 12 KA 83/15 B ER (https://dejure.org/2015,27063)
LSG Bayern, Entscheidung vom 05.10.2015 - L 12 KA 83/15 B ER (https://dejure.org/2015,27063)
LSG Bayern, Entscheidung vom 05. Oktober 2015 - L 12 KA 83/15 B ER (https://dejure.org/2015,27063)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,27063) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umsetzung eines Schiedsspruchs zur Festlegung von Vertragsinhalten zur hausarztzentrierten Versorgung; Prüfungsumfang bei Schiedsentscheidungen; Hausarztvertrag in Form eines Vollversorgungsvertrages; Festsetzung eines unvollständigen Vertragstorsos; Voraussetzungen für ...

  • rewis.io

    Hausarztzentrierte Versorgung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festlegung des Inhalts eines Vertrages zur hausarztzentrierten Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung; Gerichtliche Kontrolle der Entscheidung einer Schiedsperson

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 102
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 25.03.2015 - B 6 KA 9/14 R

    Krankenversicherung - keine Verwaltungsaktsqualität eines Schiedsspruchs über

    Auszug aus LSG Bayern, 05.10.2015 - L 12 KA 83/15
    Die Gestaltungsfreiheit der Schiedsperson ist nicht geringer als diejenige der Vertragspartner bei einer im Wege freier Verhandlung erzielten Vereinbarung (BSG, Urteil vom 25.03.2015, B 6 KA 9/14 R).

    Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (Urteil vom 25.3.2015, B 6 KA 9/14 R) könne effektiver Rechtsschutz nur im Eilverfahren erlangt werden (§ 86b Abs. 2 SGG).

    Denn bei der Schiedsperson, die im Konfliktfall den Inhalt des Vertrages zur HzV feststellt, handelt es sich nicht um eine Behörde, so dass die Festlegung des Vertragsinhaltes durch die Schiedsperson nach § 73b SGB V nicht in Form eines Verwaltungsaktes ergeht und daher auch nicht mit der Anfechtungsklage nach § 54 Abs. 1 SGG angefochten werden kann (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 25.3.2015, B 6 KA 9/14 R, Juris Rn. 23 ff.).

    Denn die von der Schiedsperson getroffene Bestimmung zum Vertragsinhalt muss - vorbehaltlich deren Nichtigkeit - während des Klageverfahrens um deren Rechtmäßigkeit beachtet werden (BSG, Urteil vom 25.3.2015, B 6 KA 9/14 R, Juris, Rn. 35), d.h. die Ast. ist während des Klageverfahrens grundsätzlich zur Umsetzung des von ihr als mindestens rechtswidrig erachteten Schiedsspruchs verpflichtet.

    Die Bindung an einen solchen Vertrag müssen die Vertragsparteien nur hinnehmen, soweit die darin getroffenen Bestimmungen materiell rechtmäßig sind (BSG, Urteil vom 25.3.2015, B 6 KA 9/14 R, Juris, Rdnr. 58).

    Ausschlaggebend für die Rechtmäßigkeit des Vertrages zur HzV ist allein, ob dieser in der vorliegenden Form umgesetzt werden kann (BSG, Urteil vom 25.3.2015, B 6 KA 9/14 R, Juris Rn. 84).

    Die Gestaltungsfreiheit der Schiedsperson ist nicht geringer als diejenige der Vertragspartner bei einer im Wege freier Verhandlung erzielten Vereinbarung (BSG, Urteil vom 25.3.2015, B 6 KA 9/14 R, Juris Rn. 73).

  • LSG Bayern, 04.04.2017 - L 5 KR 244/15

    Verpflichtungsbescheid zum Vollzug eines Schiedsspruchs zur Hausärztlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 05.10.2015 - L 12 KA 83/15
    Die Ast. hat am 29.5.2015 gegen diesen Verpflichtungsbescheid Klage zum Bayerischen Landessozialgericht erhoben (L 5 KR 244/15 KL) und darüber hinaus beantragt, die aufschiebende Wirkung der Klage wiederherzustellen (L 5 KR 243/15 KL ER).

    Das BayLSG hat aus den Verfahren L 5 KR 244/15 KL und L 5 KR 243/15 KL ER die E Mail-Korrespondenz zwischen dem StMGP und Dr. K. vom 7.1.2015, 9.1.2015 und 21.4.2015 beigezogen.

  • SG München, 24.06.2015 - S 21 KA 620/15

    Umsetzung des Schiedsspruchs zur Festlegung des Inhalts des Vertrages zur

    Auszug aus LSG Bayern, 05.10.2015 - L 12 KA 83/15
    Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Sozialgerichts München vom 24.6.2015, Az. S 21 KA 620/15 ER, aufgehoben, soweit das Sozialgericht dem Antrag der Antragstellerin stattgegeben hat, und der Antrag der Antragstellerin auch insoweit abgewiesen.

    die Entscheidung des SG München vom 24.6.2015 (Az. S 21 KA 620/15 ER) aufzuheben und die Anträge der Beschwerdegegnerin abzuweisen.

  • BSG, 23.03.2016 - B 6 KA 9/15 R

    Vertragsarzt - Rücknahme des Antrags auf Ausschreibung des Vertragsarztsitzes -

    Auszug aus LSG Bayern, 05.10.2015 - L 12 KA 83/15
    Dass ein Hausarztvertrag jedenfalls auch in der Form eines Vollversorgungsvertrages vereinbart werden kann, der die bisherige Regelversorgung nach § 73 SGB V umfasst und diese nicht lediglich ergänzt, unterliegt keinem Zweifel (BSG, Urteil vom 25.3.2015, B 6 KA 9/15 R).
  • BSG, 25.11.2010 - B 3 KR 1/10 R

    Krankenversicherung - Versorgung mit häuslicher Krankenpflege - Schiedsspruch

    Auszug aus LSG Bayern, 05.10.2015 - L 12 KA 83/15
    Die Anforderungen an die Begründung dürfen auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass die Schiedsperson keinen eigenen Verwaltungsapparat unterhält, nicht überspannt werden (BSGE 107, 123 = SozR 4-2500 § 132a Nr. 5 Rn. 38).
  • BGH, 10.07.1963 - VIII ZR 204/61

    Verteilung der richterlichen Geschäfte nach dem zeitlichen Eingang der Sachen bei

    Auszug aus LSG Bayern, 05.10.2015 - L 12 KA 83/15
    Voraussetzung für eine ergänzende Vertragsauslegung ist eine Regelungslücke in einem regelungsbedürftigen Punkt der vertraglichen Regelung (stRspr BSG, vgl. BGHZ 40, 91, 103; BGHZ 77, 301, 304).
  • BGH, 01.02.1984 - VIII ZR 54/83

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Tagespreisklausel in den AGB des

    Auszug aus LSG Bayern, 05.10.2015 - L 12 KA 83/15
    Ohne die gebotene Vervollständigung darf eine angemessene interessengerechte Lösung nicht zu erzielen sein (BGH Urteil vom 13.5.1993 - IX ZR 166/92, NJW 1993, 2935; BGHZ 90, 69, 74 f; BGH Urteil vom 12.7.1989 - VIII ZR 297/88, NJW 1990, 115, 116).
  • BGH, 13.02.2004 - V ZR 225/03

    Verpflichtung des Zweitverkäufers eines Grundstück zur Abtretung von

    Auszug aus LSG Bayern, 05.10.2015 - L 12 KA 83/15
    Eine durch ergänzende Vertragsauslegung zu füllende Lücke ist vielmehr nur dann zu bejahen, wenn die von den Parteien vereinbarte Regelung eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihr zugrunde liegenden Regelungsplan der Parteien zu verwirklichen (BGH Urteil vom 13.2.2004 - V ZR 225/03, NJW 2004, 1873; Staudinger/Roth, BGB, Aufl 2010 § 157 BGB RdNr 15 mwN).
  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 29/02 R

    Vertragsärztliche Versorgung - jährliche Veränderung der Gesamtvergütungen -

    Auszug aus LSG Bayern, 05.10.2015 - L 12 KA 83/15
    Danach unterliegt auch die Entscheidung der Schiedsperson nach § 73b Abs. 4a SGB V nur in eingeschränktem Umfang der gerichtlichen Kontrolle (vgl die stRspr des BSG zu § 89 SGB V: BSGE 100, 144 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 41, RdNr 13; BSG SozR 4-2500 § 83 Nr. 3 RdNr 18; BSGE 91, 153 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 3, RdNr 11 mwN).
  • BGH, 25.06.1980 - VIII ZR 260/79

    Ergänzende Auslegung eines Pachtvertrages; Verpflichtung des Pächters zur

    Auszug aus LSG Bayern, 05.10.2015 - L 12 KA 83/15
    Voraussetzung für eine ergänzende Vertragsauslegung ist eine Regelungslücke in einem regelungsbedürftigen Punkt der vertraglichen Regelung (stRspr BSG, vgl. BGHZ 40, 91, 103; BGHZ 77, 301, 304).
  • BGH, 12.07.1989 - VIII ZR 297/88

    Wirksamkeit einer Anpassungsklausel in einem formularmäßigen

  • BSG, 09.04.2008 - B 6 KA 29/07 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - West-Ost-Transfer - Gesamtvergütungsanteile in

  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 4/06 R

    Rahmen-Gesamtvertrag für die neuen Bundesländer im ehemaligen Primärkassenbereich

  • BGH, 13.05.1993 - IX ZR 166/92

    Bürgschaft für Versorgungsanspruch bei Forderungsübergang auf Träger der

  • BSG, 21.03.2018 - B 6 KA 59/17 R

    Gesundheitsministerium durfte die AOK Bayern zur Durchführung der

    Ein Antrag der Klägerin vom 26.5.2015 gegen den BHÄV auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes, dem das SG zunächst stattgegeben hatte (Beschluss vom 24.6.2015 - S 21 KA 620/15 ER) , wurde in zweiter Instanz abgewiesen (Beschluss des LSG vom 5.10.2015 - L 12 KA 83/15 B ER - NZS 2016, 102) .

    Die Klägerin hat nach der Entscheidung des LSG in dem gegen den BHÄV gerichteten Verfahren (Beschluss vom 5.10.2015 - L 12 KA 83/15 B ER - NZS 2016, 102) den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung zurückgenommen und von da an den HzV-Vtr 2015 weitgehend umgesetzt.

    Das geschieht nach ihren eigenen Angaben "ausschließlich in Befolgung des Beschlusses des Bayerischen LSG vom 5. Oktober 2015 (L 12 KA 83/15 B ER)", mit dem ihr gegen den BHÄV gerichteter Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgewiesen worden war.

    Das machen sowohl der Beschluss des SG München vom 24.6.2015 (S 21 KA 620/15 ER) als auch die Entscheidung des LSG (Beschluss vom 5.10.2015 - L 12 KA 83/15 B ER) in besonderer Weise deutlich.

  • BSG, 29.06.2017 - B 3 KR 31/15 R

    Krankenversicherung - Schiedsverfahren im Bereich der häuslichen Krankenpflege -

    Der Anspruch folge aus einer ergänzenden bzw dynamischen Vertragsauslegung (Hinweis auf Bayerisches LSG Beschluss vom 5.10.2015 - L 12 KA 83/15 B ER - NZS 2016, 102).

    bb) Eine dynamische Vertragsauslegung scheitert daran, dass das Vertragswerk keine Anpassungsklausel enthält, die der Klägerin zu einer höheren Vergütung verhelfen könnte (anders das Vertragswerk im Beschluss des Bayerischen LSG vom 5.10.2015 - L 12 KA 83/15 B ER - Juris RdNr 112).

  • LSG Bayern, 04.04.2017 - L 5 KR 244/15

    Verpflichtungsbescheid zum Vollzug eines Schiedsspruchs zur Hausärztlichen

    Auf die Beschwerde des BHÄV hat das Bayer. Landessozialgericht mit Beschluss vom 05.10.2015 (L 12 KA 83/15 B ER) den Beschluss des Sozialgerichts aufgehoben, soweit es dem Antrag der Antragstellerin stattgegeben hatte.

    Der streitgegenständliche Schiedsvertrag begegnete im einstweiligen Rechtsschutz keinen erheblichen rechtlichen Bedenken (Bayer. LSG, Beschluss vom 05.10.2015, L 12 KA 83/15 B).

    Hierzu ist im Beschluss vom 05.10.2015, L 12 KA 83/15 Bdargelegt: "Insbesondere hat die Schiedsperson die essentialia negotii des Schiedsvertrages in gerade noch ausreichendem Maße festgesetzt.

    Durch die Anordnung der Fortgeltung des EBM-Ziffernkranzes 2012 bleiben sie aber Bestandteil des HzV-Vertrages." (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 05.10.2015 - L 12 KA 83/15 B ER, Rn. 112, zitiert nach juris).

  • LSG Bayern, 14.09.2016 - L 12 KA 149/14

    Zur gerichtlichen Überprüfbarkeit eines durch Schiedsspruch festgesetzten

    Die gerichtliche Kontrolle der Festsetzung des Vertragsinhalts durch die Schiedsperson richtet sich nach alledem nach dem in der Rechtsprechung zur Überprüfung von Schiedsamtsentscheidungen nach § 89 SGB V entwickelten Maßstäben (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 25.03.2015, B 6 KA 9/14, Juris Rn. 58 sowie Beschluss des Senats vom 05.10.2015, L 12 KA 83/15 B ER, Rn. 106).

    Ergänzend hierzu ist auszuführen, dass sich gerade mit einem Vollversorgungsvertrag das legislative Ziel eines obligatorischen Primärarztsystems wirksam erreichen lässt, indem die gesamte hausärztliche Versorgung einschließlich aller Behandlungsabläufe, der Dokumentation, Koordination und Lotsenfunktion in einer Hand, nämlich der des gewählten Hausarztes zusammengeführt wird und er zugleich besondere Qualitätsanforderungen erfüllt (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 05.10.2015, L 12 KA 83/15 B ER, Rn. 108).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.11.2015 - I-12 U 18/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,37035
OLG Düsseldorf, 12.11.2015 - I-12 U 18/15 (https://dejure.org/2015,37035)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.11.2015 - I-12 U 18/15 (https://dejure.org/2015,37035)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. November 2015 - I-12 U 18/15 (https://dejure.org/2015,37035)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,37035) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • ra.de
  • rewis.io
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de

    SGB V § 155 Abs. 2; InsO § 133; InsO § 143
    Voraussetzungen des Ausschlusses von Forderungen gegen eine in Abwicklung befindliche gesetzliche Krankenkasse

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur öffentlichen Bekanntmachung der Schließung einer Betriebskrankenkasse

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2016, 236
  • MDR 2016, 56
  • NZS 2016, 102
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 10.01.2013 - IX ZR 13/12

    "Göttinger Gruppe"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.2015 - 12 U 18/15
    Ein Schuldner, der zahlungsunfähig ist und seine Zahlungsunfähigkeit kennt, handelt in aller Regel mit Benachteiligungsvorsatz, weil er weiß, dass sein Vermögen nicht ausreicht, um sämtliche Gläubiger zu befriedigen (BGH, Urteil vom 29.09.2011 - IX ZR 202/10, WM 2012, 85 Rn. 14 mwN; vom 6.12.2012 - IX ZR 3/12, WM 2013, 174 Rn. 15; vom 10.01.2013 - IX ZR 13/12, WM 2013, 180 Rn. 14).

    In diesen Fällen handelt der Schuldner nur dann nicht mit Benachteiligungsvorsatz, wenn er aufgrund konkreter Umstände - etwa der sicheren Aussicht, demnächst Kredit zu erhalten oder Forderungen realisieren zu können - mit einer baldigen Überwindung der Krise rechnen kann (BGH, Urteil vom 22.11.2012 - IX ZR 62/10, WM 2013, 88 Rn. 7; vom 10.01.2013, aaO; vom 5.12.2013 - IX ZR 93/11, WM 2014, 170 Rn. 9).

    Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn - wie hier - eine kongruente Leistung angefochten wird (BGH, Urteil vom 10.01.2013, aaO Rn. 15; vom 12.02.2015 - IX ZR 180/12, WM 2015, 591 Rn. 22).

    Es genügt daher, dass der Anfechtungsgegner die tatsächlichen Umstände kennt, aus denen bei zutreffender rechtlicher Bewertung die (drohende) Zahlungsunfähigkeit zweifelsfrei folgt (BGH, Urteil vom 10.01.2013 - IX ZR 13/12, WM 2013, 180 Rn. 24 f).

  • BGH, 12.02.2015 - IX ZR 180/12

    Insolvenzanfechtung: Beweisanzeichen der Schuldnerkenntnis von seiner

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.2015 - 12 U 18/15
    Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn - wie hier - eine kongruente Leistung angefochten wird (BGH, Urteil vom 10.01.2013, aaO Rn. 15; vom 12.02.2015 - IX ZR 180/12, WM 2015, 591 Rn. 22).

    Zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 17 Abs. 2 Satz 1 InsO ist die Aufstellung einer Liquiditätsbilanz entbehrlich, wenn eine Zahlungseinstellung (§ 17 Abs. 2 Satz 2 InsO) die gesetzliche Vermutung der Zahlungsunfähigkeit begründet (BGH, Urteil vom 12.02.2015, aaO Rn. 18).

    Eine Kenntnis des Benachteiligungsvorsatzes ist in der Regel anzunehmen, wenn - wie im Streitfall - die Verbindlichkeiten des Schuldners bei dem Anfechtungsgegner über einen längeren Zeitraum hinweg ständig in beträchtlichem Umfang nicht ausgeglichen werden und diesem den Umständen nach bewusst ist, dass es bei dem gewerblich tätigen Schuldner noch weitere Gläubiger mit ungedeckten Ansprüchen gibt (BGH, Urteil vom 12.02.2015 - IX ZR 180/12, WM 2015, 591 Rn. 29).

  • BGH, 01.02.2007 - IX ZR 96/04

    Verzinsung der Rückgewährforderung bei anfechtbarem Erwerb von Geld; Anspruch des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.2015 - 12 U 18/15
    Da das Insolvenzverfahren am 13.02.2009 eröffnet und zugleich der Rückgewähranspruch fällig wurde (vgl. BGH, Urteil vom 1.02.2007 - IX ZR 96/04, BGHZ 171, 38 Rn. 20), kann die Verjährungsfrist frühestens zum 31.12.2012 angelaufen sein.

    Der Rückgewährbetrag ist gemäß § 143 Abs. 1 Satz 2 InsO, §§ 819 Abs. 1, 818 Abs. 4, 291 BGB mit 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz ab der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu verzinsen (BGH, Urt. v. 01.02.2007 - IX ZR 96/04 = NJW-RR 2007, 557, 558 Rn. 11 ff.).

  • BGH, 30.06.2011 - IX ZR 134/10

    Insolvenzanfechtung: Zahlungseinstellung des Schuldners

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.2015 - 12 U 18/15
    Indiz für eine Zahlungseinstellung ist die schleppende Bezahlung der Sozialversicherungsbeiträge (BGH, Urteil vom 12.10.2006 - IX ZR 228/03, WM 2006, 2312 Rn. 24; vom 30.06.2011 - IX ZR 134/10, WM 2011, 1429 Rn. 15), welche der Schuldner gegenüber der Beklagten nicht oder nur verspätet entrichtete.

    Die sodann zur Durchsetzung der aufgelaufenen Rückstände von der Beklagten betriebene Kontenpfändung konnte er nur durch die am 14.07.2004 geleistete Zahlung von 2.000 EUR und die Abgabe eines Schuldanerkenntnisses verbunden mit dem Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung abwenden (s. Schreiben des Schuldners vom 12.07.2004), woraus ebenfalls auf eine Zahlungseinstellung zu schließen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13.04.2006 - IX ZB 118/04, WM 2006, 1215 Rn. 14; Urteil vom 30.06.2011, aaO Rn. 17; vom 8.01.2015 - IX ZR 203/12, WM 2015, 381 Rn. 23).

  • BGH, 18.07.2013 - IX ZR 143/12

    Insolvenzanfechtung: Feststellung der Zahlungsunfähigkeit aufgrund von Indizien

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.2015 - 12 U 18/15
    Sind derartige Indizien vorhanden, bedarf es einer darüber hinaus gehenden Darlegung und Feststellung der genauen Höhe der gegen den Schuldner bestehenden Verbindlichkeiten oder einer Unterdeckung von mindestens zehn vom Hundert nicht (BGH, Urteil vom 18.07.2013 - IX ZR 143/12, WM 2013, 1993 Rn. 10 mwN; vom 8.01.2015 - IX ZR 203/12, WM 2015, 381 Rn. 16).

    Schon eine dauerhaft schleppende Zahlungsweise, die sich hier spätestens seit Sommer 2003 im Verhältnis zu der Beklagten ausgeprägt hat, kann Indizwirkung für eine Zahlungseinstellung haben (BGH, Urteil vom 18.07.2013 - IX ZR 143/12, WM 2013, 1993 Rn. 12).

  • BGH, 08.01.2015 - IX ZR 203/12

    Insolvenzanfechtungsprozess: Tatrichterliche Feststellung der Zahlungseinstellung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.2015 - 12 U 18/15
    Sind derartige Indizien vorhanden, bedarf es einer darüber hinaus gehenden Darlegung und Feststellung der genauen Höhe der gegen den Schuldner bestehenden Verbindlichkeiten oder einer Unterdeckung von mindestens zehn vom Hundert nicht (BGH, Urteil vom 18.07.2013 - IX ZR 143/12, WM 2013, 1993 Rn. 10 mwN; vom 8.01.2015 - IX ZR 203/12, WM 2015, 381 Rn. 16).

    Die sodann zur Durchsetzung der aufgelaufenen Rückstände von der Beklagten betriebene Kontenpfändung konnte er nur durch die am 14.07.2004 geleistete Zahlung von 2.000 EUR und die Abgabe eines Schuldanerkenntnisses verbunden mit dem Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung abwenden (s. Schreiben des Schuldners vom 12.07.2004), woraus ebenfalls auf eine Zahlungseinstellung zu schließen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13.04.2006 - IX ZB 118/04, WM 2006, 1215 Rn. 14; Urteil vom 30.06.2011, aaO Rn. 17; vom 8.01.2015 - IX ZR 203/12, WM 2015, 381 Rn. 23).

  • BGH, 13.04.2006 - IX ZB 118/04

    Anforderungen an die Sachverhaltsermittlung durch das Insolvenzgericht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.2015 - 12 U 18/15
    Die sodann zur Durchsetzung der aufgelaufenen Rückstände von der Beklagten betriebene Kontenpfändung konnte er nur durch die am 14.07.2004 geleistete Zahlung von 2.000 EUR und die Abgabe eines Schuldanerkenntnisses verbunden mit dem Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung abwenden (s. Schreiben des Schuldners vom 12.07.2004), woraus ebenfalls auf eine Zahlungseinstellung zu schließen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13.04.2006 - IX ZB 118/04, WM 2006, 1215 Rn. 14; Urteil vom 30.06.2011, aaO Rn. 17; vom 8.01.2015 - IX ZR 203/12, WM 2015, 381 Rn. 23).

    Eine mehrmonatige - entgegen der Auffassung der Beklagten nicht notwendig sechsmonatige - Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen ist geeignet, eine Zahlungseinstellung nahezulegen (BGH, Beschluss vom 13.04.2006 - IX ZB 118/04, WM 2006, 1215 Rn. 14; vom 13.06.2006 - IX ZB 238/05, WM 2006, 1631 Rn. 6; Urteil vom 7.11.2013 - IX ZR 49/13, WM 2013, 2272 Rn. 13; BGH, Urteil vom 7.05.2015 - IX ZR 95/14, Rn. 20).

  • BGH, 29.09.2011 - IX ZR 202/10

    Insolvenzanfechtung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter: Vorsätzliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.2015 - 12 U 18/15
    Ein Schuldner, der zahlungsunfähig ist und seine Zahlungsunfähigkeit kennt, handelt in aller Regel mit Benachteiligungsvorsatz, weil er weiß, dass sein Vermögen nicht ausreicht, um sämtliche Gläubiger zu befriedigen (BGH, Urteil vom 29.09.2011 - IX ZR 202/10, WM 2012, 85 Rn. 14 mwN; vom 6.12.2012 - IX ZR 3/12, WM 2013, 174 Rn. 15; vom 10.01.2013 - IX ZR 13/12, WM 2013, 180 Rn. 14).

    Mithin ist der Anfechtungsgegner regelmäßig über den Benachteiligungsvorsatz im Bilde (BGH, Urteil vom 29.09.2011 - IX ZR 202/10, WM 2012, 85 Rn. 15; vom 25.04.2013 - IX ZR 235/12, WM 2013, 1044 Rn. 28 mwN).

  • BGH, 12.10.2006 - IX ZR 228/03

    Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.2015 - 12 U 18/15
    Indiz für eine Zahlungseinstellung ist die schleppende Bezahlung der Sozialversicherungsbeiträge (BGH, Urteil vom 12.10.2006 - IX ZR 228/03, WM 2006, 2312 Rn. 24; vom 30.06.2011 - IX ZR 134/10, WM 2011, 1429 Rn. 15), welche der Schuldner gegenüber der Beklagten nicht oder nur verspätet entrichtete.
  • BGH, 06.12.2012 - IX ZR 3/12

    Insolvenzanfechtung: Beweislast des Gläubigers/Anfechtungsgegners für den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.2015 - 12 U 18/15
    Ein Schuldner, der zahlungsunfähig ist und seine Zahlungsunfähigkeit kennt, handelt in aller Regel mit Benachteiligungsvorsatz, weil er weiß, dass sein Vermögen nicht ausreicht, um sämtliche Gläubiger zu befriedigen (BGH, Urteil vom 29.09.2011 - IX ZR 202/10, WM 2012, 85 Rn. 14 mwN; vom 6.12.2012 - IX ZR 3/12, WM 2013, 174 Rn. 15; vom 10.01.2013 - IX ZR 13/12, WM 2013, 180 Rn. 14).
  • BGH, 07.05.2015 - IX ZR 95/14

    Insolvenzanfechtung der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Indizwirkung

  • BGH, 20.11.2001 - IX ZR 48/01

    Insolvenzanfechtung nach erledigtem Eröffnungsantrag; Beseitigung einer einmal

  • BGH, 13.06.2006 - IX ZB 238/05

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Zahlungsunfähigkeit; Rechtsfolgen von

  • BGH, 07.11.2013 - IX ZR 49/13

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Sozialversicherungsträgers von

  • BGH, 05.12.2013 - IX ZR 93/11

    Insolvenzanfechtung: Prognose einer drohenden Zahlungsunfähigkeit

  • BGH, 15.03.2012 - IX ZR 239/09

    Gläubigerkenntnis bei Insolvenzanfechtung von Steuerzahlungen: Widerlegung der

  • BGH, 25.10.2001 - IX ZR 17/01

    Benachteiligung der Gläubiger durch Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

  • BGH, 25.04.2013 - IX ZR 235/12

    Insolvenzanfechtung: Vorsatzanfechtung gegenüber dem Versicherungsmakler als

  • BGH, 22.11.2012 - IX ZR 62/10

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit von Zahlungen auf ein prolongiertes Darlehen

  • BGH, 27.03.2008 - IX ZR 98/07

    Zum Wegfall der Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Zahlungsunfähigkeit des

  • KG, 26.04.2018 - 2 U 163/14

    Auflösung einer Betriebskrankenkasse: Leistungsverweigerungsrecht der Kasse gegen

    Dieses Urteil betraf nicht die Frage, durch welches Ereignis - öffentliche Bekanntmachung oder Aufforderung an den konkreten Gläubiger - der Fristlauf ausgelöst wird, sondern vielmehr die hier nicht relevante Frage, ob das Leistungsverweigerungsrecht auch dann besteht, wenn eine individuelle Unterrichtung des Gläubigers vollständig unterblieben ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.11.2015 - 12 U 18/15 - juris Rn.4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht